Projektentwicklung | Robert Strauß
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Unternehmensdarstellung

1. Geschäftsfelder

Betrachtet man das gesamte Spektrum von Immobilien- und Stadtentwicklung, so eröffnen sich viele umfassende Geschäftsbereiche.

Unser Unternehmenskonzept basiert bzgl. der Entwicklung neuer Baugebiete auf den Geschäftsfeldern ’Städtebauliche Planung’ und/oder ’Entwicklung und Realisierung städtebaulicher Projekte’. Ergänzt wird diese zentrale Ausrichtung um die Bereiche ’Entwicklung ehemaliger Gewerbe- und Industrieflächen’ und ’eigenwirtschaftliche Projektentwicklung und -realisierung’.

Unser Aktionsradius erfährt damit eindeutig und ganz bewusst eine ausschließliche Begrenzung auf die Entwicklung in der Fläche bzw. in der Ebene.

Mögliche Zielgruppen für unsere Tätigkeiten sind u. a. Städte und Gemeinden, private Grundstückseigentümer, Investoren und/oder Bauträger.

2. Rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmen

Im Zuge der Erschließung neuer Baugebiete gewinnt Projektentwicklung und Projektsteuerung einen immer höheren Stellenwert.

Bereits in den ersten zentralen Aussagen des Baugesetzbuches (BauGB) wird die sog. Planungshoheit der Kommunen eindeutig herausgestellt und definiert. Im Falle einer eigenen kommunalen Baulandentwicklung jedoch werden auch eigene städtische oder gemeindliche Kräfte gebunden. Zudem sind eigene Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 10 % des sog. beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (§129 BauGB) von der Kommune zu übernehmen.

Betrachtet man zusätzlich noch der Bereich der Entwässerungskosten, so ist festzustellen, dass diese in den vergangenen Jahren auf Grund immer höherer Anforderungen an und Auflagen für die Regenwasserbewirtschaftung und Schmutzwasserentsorgung stetig angestiegen sind.

Die Kommunen haben im Falle eigenen Handelns in der Regel aber nur die Möglichkeit, einen geringen Anteil dieser Kosten zur Erschließung neuer Baugebiete abzurechnen, und zwar auf der Grundlage ihrer rechtskräftigen Satzungen. Deren Gebühren und Beiträge basieren jedoch oft auf viel zu niedrigen – teils überholten – Ansätzen und Maßstäben.

Dies vorausgeschickt ist nachvollziehbar, dass viele Kommunen in der beschriebenen Art und Weise aufgrund ihrer Haushaltslage selbst keine Baugebiete mehr entwickeln können, obwohl ihnen gemäß § 123 BauGB diese Aufgabe obliegt.

So besteht die Möglichkeit, die Erschließung durch Vertrag auf einen sog. Dritten zu übertragen und diesem Dritten zudem sämtliche damit verbundenen Kosten aufzuerlegen. Die oben dargelegte kommunale Planungshoheit bleibt dabei weitestgehend unangetastet, allerdings wird der Haushalt nun weitaus geringer bzw. überhaupt nicht mehr belastet.

Darüber hinaus bietet § 11 BauGB den Kommunen die Möglichkeit, auch die Übernahme angemessener sog. ’Städtebaulicher Folgekosten’ vertraglich mit diesem Dritten zu vereinbaren.

Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies also mittel- und langfristig gesehen auch wieder eine Ausweitung ihres Handlungsspielraumes.

3. Projektentwicklung und -realisierung im Detail

Aufgrund dieser rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen übernehmen wir in Funktion des beschriebenen privaten Dritten – rechtlich und wirtschaftlich gegenüber der Kommune alleine verantwortlich – sämtliche Schritte und Maßnahmen zur Entwicklung und Baureifmachung potentieller Bauflächen.

Ein ggf. mit dem/den Grundstückseigentümer(n) oder Investor(en) ergänzend abzuschließender privatrechtlicher Vertrag regelt im Wesentlichen die Sicherstellung der Finanzierung und die Zahlung der Entwicklungskosten.

Nach Erarbeitung dieser Vertragsgrundlagen können dann durch das in Abstimmung mit allen projektbeteiligten Partnern frühzeitig zusammengestellte Team aus Fachingenieuren, Fachleuten und Fachbüros vor Ort

  • die städtebauliche Planung,
  • die tiefbautechnische Planung,
  • entsprechende Kostenkalkulationen,
  • die erforderliche Bodenordnung und die sonstigen Vermessungsarbeiten sowie
  • die eigentlichen Erschließungsarbeiten

vorbereitet und durchgeführt werden.

Je nach Erforderlichkeit handelt es sich bei diesem Spezialistenteam u. a. um

  • Grünordnungs- und Landschaftsplaner,
  • Tiefbauingenieure,
  • Vermessungsingenieure,
  • Baugrund-, Immissions- und/oder Geruchsgutachter,
  • Kreditinstitute, Banken und/oder Sparkassen sowie um
  • Rechtsanwälte und Notare.

In Abhängigkeit von der Baugebietsgröße erfolgt die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen selbst in einzelnen Bauabschnitten und aufgesplittet auf den sog. Vorstufen- bzw. Erstausbau und den endgültigen Ausbau der Straßen, Wege und Plätze.

Unsere jahrelange Erfahrung im Hinblick auf die Koordination und Steuerung sämtlicher Schritte und Maßnahmen zur Baureifmachung von Flächen bildet den entscheidenden Vorteil für unsere Kunden und damit Grundlage und Garantie für Erfolg und herausragende Resultate.

4. Leitgedanken und Visionen

Unsere oberste Grundregel lautet Konzentration und Spezialisierung statt Verzettelung unserer Ressourcen, die u. a. aus umfassendem und langjährigem Know-how, Verhandlungsgeschick, Energie und Einsatzbereitschaft bestehen.

So erreichen wir mit unserem Kunden als Partner eine wesentlich höhere Effizienz und sind zu besseren Lösungen und Leistungen fähig, als jeder für sich alleine.

Gegenüber unseren Auftraggebern wie Kunden konzentrieren wir uns dabei stets auf die professionelle Erbringung unserer Leistungen.

Zusätzlich ist es für unsere Auftraggeber und Kunden von großem Vorteil, für sämtliche relevanten Fachdisziplinen wie Städtebauliche Planung, Bau- und Erschließungsbeitragsrecht, Straßen- und Kanalbau oder Vermessung etc. nur einen einzigen fachkundigen und verantwortlichen Ansprechpartner als Gesamtkoordinator zu haben.

Es steht darüber hinaus völlig außer Frage, dass jeder Bauherr seine eigenen Gedanken und Visionen mit Hilfe z. B. seines persönlichen Architekten im Rahmen der bau-, bauordnungs- und planungsrechtlichen Möglichkeiten verwirklichen kann.

So sind wir davon überzeugt, einen positiven Beitrag zur Stadtentwicklung und der daraus resultierenden Entwicklung unserer Umwelt leisten zu können.